Schulbegleitung ist ein wichtiger Baustein der sozialen Inklusion. Sie ermöglicht Kindern und Jugendlichen mit einer geistigen, seelischen und/oder körperlichen Beeinträchtigung den Besuch in einer frei gewählten Regelschule bzw. Kita.
Solche Beeinträchtigungen sind zum Beispiel:
Down-Syndrom
Aufmerksamkeitsdefizit- /Hyperaktivitätsstörung (ADHS)
Sprachstörungen
Legasthenie
Dyskalkulie
unterschiedliche Formen des Autismus, z. B. Asperger-Syndrom
Körperbehinderung aufgrund organischer Schädigungen oder chronischer Krankheiten.
Ziel ist es, ein gemeinschaftliches Lernen zu ermöglichen. Durch eine qualifizierte und verlässliche Begleitperson, die individuell auf die Bedürfnisse der Schüler/innen eingeht, kann eine optimale Hilfestellung erreicht werden.
Die Aufgaben der Begleitperson (auch Integrationshelfer genannt, bzw. „I-Helfer“) sind:
Persönliche Betreuung und Begleitung des Kindes in Schule und Kita, in den Pausen, sowie bei Ausflügen, Klassenfahrten und sonstigen schulischen Veranstaltungen
Förderung der Selbständigkeit und des Selbstvertrauens
Unterstützung bei der Kommunikation mit anderen Kindern
Hilfestellung beim Einleben und Integrieren in die Klassengemeinschaft oder der Kita-Gruppe
Stärkung der Sozialkompetenz
leichte pflegerische Tätigkeit
Unterstützung bei der Selbstversorgung
Ja, unsere Integrationshelfer sind fachlich qualifiziert. Alle haben einen Qualifizierungskurs zur Schulbegleitung absolviert. In unserem Team sind aber auch Mitarbeiter mit zusätzlichen Qualifikationen, wie z. B. Pflegefachkräfte und Pädagogische Mitarbeiter. Wir möchten damit eine bestmögliche Inklusion gewährleisten, passend zu den individuellen Beeinträchtigungen des zu betreuenden Kindes. Wir sind Experten rund um das Thema Schulbegleitung.
Die Kosten für die Schulbegleitung übernimmt das Sozialamt oder das Jugendamt. Die Schulbegleitung muss durch die Eltern beantragt werden. Wir beraten und informieren Sie gerne unverbindlich und helfen Ihnen bei der Antragstellung.
Immer wieder fragen uns Eltern, ob wir auch eine Unterstützung für Kinder bei den Hausaufgaben und Vorbereitungen für Klassenarbeiten geben können. Damit gute Schulnoten keine Frage des Einkommens und der Herkunft sind, wurde vom Gesetzgeber das Bildungspaket „Bildung und Teilhabe“ (BuT) beschlossen.
Für Eltern, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, besteht damit die Möglichkeit, für ihre Kinder kostenfreie Nachhilfe in Anspruch nehmen zu können. Voraussetzung ist, dass die Eltern bereits Leistungen vom Staat beziehen, z. B. Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld.
Schülerinnen und Schüler können diese Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn die Schule die Notwendigkeit zum Erreichen der Lernziele bestätigt.
Wir bieten qualifizierte Nachhilfe in den benötigten Schulfächern. Die Lernförderung erfolgt entweder als Einzel- oder als Gruppenunterricht. Unsere erfahrenen Mitarbeiter bieten Ihren Kindern gezielte Förderung, entweder bei Ihnen zuhause oder in unseren eigenen Räumlichkeiten, ganz nach Ihren Wünschen.
Die Kosten werden z. B. vom Landkreis, der Gemeinde oder vom Jobcenter übernommen. Für die Leistungen aus dem Bildungspaket ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.
Sprechen Sie uns an, wir informieren und beraten Sie gerne!